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In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV) A1 Grundsätze der Prävention ist verbindlich festgelegt, dass ab 21 Beschäftigte einer, bei größeren Betrieben entsprechend mehr Sicherheitsbeauftragte vom Arbeitgeber zu bestellen sind.
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Die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten ist ein sogenanntes Ehrenamt, d.h. ohne rechtliche Verantwortung. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Förderung und Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie überprüfen z.B. ihren Arbeitsbereich auf Mängel und schaffen, sofern möglich, Abhilfe. Sie beraten und informieren ihre Kollegen und achten z.B. auf die Nutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
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Sie sind auf unseren Arbeitsschutzseminaren herzlich willkommen: Wir machen Sie fit für Ihre Aufgaben! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das auf Ihre betrieblichen Belange zugeschnitten ist. |