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Gabelstaplerfahrer

Wir bieten Ihnen eine Schulung zum Gabelstaplerfahrer an. Die rechtsverbindliche Berufsgenossenschaftliche Vorschrift besagt (BGV D 27 - frühere VBG 36): Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt und für diese Tätigkeit geeignet sind, die in der Führung ausgebildet sind, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben und von ihm schriftlich mit der Führung beauftragt sind. Prüfen Sie zur eigenen Absicherung, ob in Ihrem Unternehmen diese geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und bedenken Sie bitte, dass die Geschäftsführung oder deren Vertretung bei Nichterfüllung zur Verantwortung gezogen wird.