Unterweisung:
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Umsetzung dieses Grundrechtes im betrieblichen Alltag verpflichtet den Unternehmer und alle diejenigen, die Unternehmerpflichten übernommen haben, u.a. zur Durchführung von Unterweisungen am Arbeitsplatz und für die Gewährleistung von Sicherheit und für den Schutz der Gesundheit zu sorgen. Somit kommt der Unternehmer seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen anvertrauten Mitarbeitern nach.
Technische und organisatorische Maßnahmen sind jedoch wenig wirksam, wenn es nicht gelingt, die Vorgesetzten und alle Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren.
Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst kann sich jedoch nur ein über die Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz und seinen Arbeitsbedingungen informierter bzw. unterwiesener Mitarbeiter verhalten. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind wirksame Unterweisungen.
Hierbei schreiben das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoff-, BioStoff- und die Betriebssicherheitsverordnung, die BGV A1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.